2.1. der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen 2.1.1. vom 8.-12. Juli 2019 in M.________, Milano/I sowie auf der Strecke Milano/I – Iselle – Brig – M.________, durch die Einfuhr von ca. 1'000 Gramm Kokaingemisch mit einem Reinheitsgrad von 88 %; 2.1.2. zu einem nicht genauer bestimmten Zeitpunkt im Sommer 2019, durch Beförderung von ca. 250 Gramm Kokaingemisch mit einem Reinheitsgrad von 71 % auf der Strecke Spiezwiler – M.________;