31 VII. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland (Kollegialgericht) vom 8. April 2022 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. das Strafverfahren gegen A.________ wegen einfachen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen bis zum 8. April 2019, durch Konsum einer unbekannten Menge Kokain infolge Verjährung ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt wurde; 2. A.________ schuldig erklärt wurde