28 von 24 Monaten der Vollzug mit einer Probezeit von 3 Jahren aufzuschieben sei, sowie zu einer Landesverweisung von 6 Jahren. Vorliegend wird der Beschuldigte verurteilt zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 28 Monaten, wovon 6 Monate zu vollziehen sind und für eine Teilstrafe von 22 Monaten der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt wird. Auf die Anordnung einer Landesverweisung wird verzichtet.