17.2 Erstinstanzliches Verfahren Die vorinstanzlichen Verfahrenskosten belaufen sich auf total CHF 17'503.05 (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung). Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine unrichtige Kostenbestimmung. Zufolge der Verurteilung des Beschuldigten hat dieser die entsprechenden vorinstanzlichen Verfahrenskosten vollumfänglich zu tragen. 17.3 Oberinstanzliches Verfahren Die Kosten für das oberinstanzliche Verfahren werden auf CHF 3'500.00 festgelegt (Art. 5 i.V.m. Art. 24 Bst. b des Verfahrenskostendekrets [VKD; BSG 161.12]).