26 von erfahren würde, auch seine Eltern (pag. 1569 Z. 34 f.). Die zu verbüssende Teilstrafe dürfte dem Beschuldigten somit eine sehr grosse Lehre sein und ihn vor erneuter Delinquenz abschrecken. Obwohl die Hemmschwelle des Beschuldigten zum Delinquieren im Jahr 2019 tief war und seine Handlungen quasi aus dem Nichts kamen, ist mit Blick auf die vorstehenden Erwägungen festzuhalten, dass die aktuelle Situation des Beschuldigten nicht vergleichbar ist mit seiner damaligen Situation.