Anders als noch im Jahr 2019 verfügt der Beschuldigte heute über eine Vollzeitanstellung als Küchenchef, hat keine Schulden und ist mit einem Monatslohn von CHF 5'400.00 netto in der Lage, seinen Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. Die wirtschaftliche Situation des Beschuldigten erweist sich damit als gefestigt und es ist nicht zu erwarten, dass er sich aus finanziellen Überlegungen erneut zu Betäubungsmittelwiderhandlungen hinreissen lassen wird.