Umso weniger erschliesst sich der Kammer, weshalb er sich damals zu diesen Handlungen hat hinreissen lassen. Als Gründe fallen namentlich seine Freundschaft zu F.________, sein gelegentlicher Kokainkonsum sowie die Angst, aufgrund seiner damaligen finanziellen Situation seinen Traum der Selbständigkeit aufgeben zu müssen, in Betracht. Anders als noch im Jahr 2019 verfügt der Beschuldigte heute über eine Vollzeitanstellung als Küchenchef, hat keine Schulden und ist mit einem Monatslohn von CHF 5'400.00 netto in der Lage, seinen Lebensunterhalt selbst zu finanzieren.