auch eine einmalige Straftat kann eine aufenthaltsbeendende Massnahme rechtfertigen, wenn die Rechtsgutverletzung schwer wiegt (Urteil des Bundesgerichts 2C_31/2018 vom 7. Dezember 2018 E. 3.3). Zu beachten sind stets die EMRK sowie der Grundsatz der Verhältnismässigkeit (vgl. zum Ganzen BGE 145 IV 364 E. 3.5.2 mit zahlreichen Hinweisen). 15.3 Erwägungen der Kammer zum FZA 15.3.1 Anwendbarkeit des FZA in concreto Der Beschuldigte verfügt als italienischer Staatsbürger über eine Niederlassungsbewilligung C mit Gültigkeit bis 27. Februar 2028 (pag. 1529) und kann sich grundsätzlich auf das FZA berufen.