II.1-2 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs um beachtliche Betäubungsmittelmengen handelt und sich diese Widerhandlungen teilweise über einen Zeitraum von mehreren Monaten erstreckten. Durch diese Widerhandlungen hat der Beschuldigte die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Schweiz schwer missachtet. Immerhin hat er sich seither soweit bekannt nichts mehr zu Schulden kommen lassen. 14.2.3 Familienverhältnisse Der Beschuldigte ist seit Februar 1990 mit einer Italienerin verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder sowie ein Enkelkind (pag. 957 und pag. 1355 Z. 18 ff.).