Dem Strafregisterauszug vom 3. August 2023 ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte nicht vorbestraft ist (vgl. pag. 1554). Einzig im Jahr 2015 wurde er wegen einer Übertretung gegen das Lebensmittelgesetz mit einer Busse von CHF 600.00 bestraft (pag. 961 f.), was vorliegend jedoch nicht weiter zu berücksichtigen ist. Bis zu den Betäubungsmitteldelikten im Jahr 2019 hielt sich der Beschuldigte somit während Jahrzehnten an die Rechtsordnung der Schweiz.