20 schendurch anrufen (pag. 1591 Z. 35 ff.). Insgesamt scheint sich das gesellschaftliche Leben des Beschuldigten somit primär in der Familiengemeinschaft abzuspielen. Als Hobby gab der Beschuldigte an, Gartenarbeit zu machen (pag. 1355 Z. 29 und pag. 1591 Z. 11), er habe seit rund 25 Jahren (pag. 1357 Z. 3) bzw. seit ca. 30 Jahren (pag. 1558) einen Schrebergarten. Ansonsten hat der Beschuldigte keine Hobbies und ist in keinem Verein aktiv (pag. 1558).