Diese weitgehende finanzielle Unabhängigkeit und Schuldenfreiheit sowie die beinahe ununterbrochene Erwerbstätigkeit des Beschuldigten seit seiner Niederlassung in der Schweiz fallen durchaus positiv ins Gewicht. Seine wirtschaftliche Integration kann insgesamt als gut bezeichnet werden. Aufgrund seiner Herkunft spricht der Beschuldigte fliessend Italienisch und damit eine Landessprache. Der deutschen Sprache ist der Beschuldigte in den Grundzügen mächtig und er versteht Schweizerdeutsch (pag. 94 und pag.