Abgesehen von einer Hypothek auf dem Haus hat der Beschuldigte aktuell keine Schulden (vgl. pag. 1553). In seinem Betreibungsregisterauszug von Januar 2022 sind weder Betreibungen noch Verlustscheine verzeichnet (vgl. pag. 1329). Gemäss Bericht hinsichtlich der Prüfung der strafrechtlichen Landesverweisung des Migrationsdienstes der Stadt M.________ vom 6. Mai 2021 wurde der Beschuldigte vom 1. Oktober 1997 bis zum 9. September 1999 mit Sozialhilfegelder im Betrag von total CHF 3'268.10 teilunterstützt (pag. 958). Im ergänzenden Bericht hinsichtlich der Prüfung der strafrechtlichen Landesverweisung des Migrationsdienstes der Stadt M.__