1552 f. und pag. 1565). Zumal das Restaurant jeweils saisonbedingt von Januar bis Februar geschlossen hat, geht der Beschuldigte während dieser Zeit soweit möglich einem Zwischenverdienst nach bzw. bemüht sich darum, einen solchen zu finden (vgl. pag. 1326, pag. 1571 und pag. 1575 ff.). Im Übrigen bezieht er während diesen Monaten jeweils Taggelder von der Arbeitslosenversicherung (pag. 1323 und pag. 1572 ff.). Im September 2000 kauften der Beschuldigte und seine Ehefrau ein Reihenfamilienhaus in M.________ (pag. 1332 ff.). Abgesehen von einer Hypothek auf dem Haus hat der Beschuldigte aktuell keine Schulden (vgl. pag.