So sagte er anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung etwa aus, sich für seine Taten zu schämen (pag. 1356 Z. 10 f.) und seit zwei Jahren täglich daran zu denken, weshalb er das gemacht habe (pag. 1358 Z. 35). Auch anlässlich der Berufungsverhandlung betonte der Beschuldigte, sich für das, was er gemacht habe, zu schämen. Er werde diese Scham nie verlieren (pag. 1594 Z. 1 und Z. 5). Seine Reue brachte er auch dadurch zum Ausdruck, dass er bis Juli 2023 insgesamt CHF 3'450.00 für eine Suchtberatungsstelle spendete (pag. 1447 f. und pag. 1566 ff.). Den Kontakt zu F.________ hat er nach eigenen Angaben abgebrochen (vgl. pag.