9.4 Fazit zu den Täterkomponenten Insgesamt wirken sich die Täterkomponenten mittelgradig bis stark strafmindernd aus. Es rechtfertigt sich eine Reduktion der Freiheitsstrafe um 17 Monate auf 28 Monate. 10. Fazit zum Strafmass Zusammenfassend erachtet die Kammer für die Schuldsprüche wegen mehrfacher mengenmässig qualifizierter Betäubungsmittelwiderhandlung sowie Gehilfenschaft dazu eine Freiheitsstrafe von 28 Monaten als angemessen.