14 schämen (pag. 1356 Z. 10 f.). Er denke seit zwei Jahren täglich daran, weshalb er das gemacht habe. Das sei für ihn nicht normal, er sei dumm gewesen (pag. 1358 Z. 35 f.). Auch anlässlich der Berufungshandlung sagte er glaubhaft aus, sich für das, was er gemacht habe, zu schämen. Diese Scham werde er nie verlieren (pag. 1594 Z. 5 ff.). Für diese aufrichtige Reue sieht die Kammer eine weitere Reduktion um 2 Monate auf 28 Monate als angezeigt. 9.3 Strafempfindlichkeit