Die Kammer erachtet für die Geständnisse eine Gesamtreduktion von einem Drittel auf 30 Monate als angemessen. Schliesslich ist zu Gunsten des Beschuldigten zu berücksichtigen, dass er von September 2021 bis Juli 2023 monatlich CHF 150.00, ausmachend CHF 3'450.00, an eine Suchtberatungsstelle spendete (pag. 1447 f. und pag. 1566 ff.) und sich dadurch reuig zeigte. Auch gab er vor der Vorinstanz an, sich für seine Taten zu