Insgesamt sind die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten als gut zu bezeichnen. Dies darf allerdings erwartet werden, womit sich das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse neutral auswirken. 9.2 Nachtatverhalten Nach der Rechtsprechung kann ein Geständnis bei der Beurteilung des Nachtatverhaltens im Rahmen der Strafzumessung zu Gunsten des Täters berücksichtigt werden, wenn es auf Einsicht in das begangene Unrecht oder auf Reue schliessen lässt oder der Täter dadurch zur Tataufdeckung über den eigenen Tatanteil beiträgt.