13 war er während mehreren Jahren Pächter zweier Restaurants in M.________ (vgl. pag. 1578). Aktuell arbeitet er in einem Vollzeitpensum als Küchenchef im Restaurant D.________. Sein Monatslohn beträgt CHF 5'400.00 netto (pag. 1552 f.). In seinem Betreibungsregisterauszug von Januar 2022 sind weder Betreibungen noch Verlustscheine verzeichnet (vgl. pag. 1329). Insgesamt sind die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten als gut zu bezeichnen.