10 8. Asperation für die weiteren Straftaten 8.1 Qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Beförderung von Kokain 8.1.1 Objektive Tatkomponenten Der Beschuldigte beförderte zu einem nicht genauer bestimmten Zeitpunkt im Sommer 2019 ca. 177 Gramm reines Kokain von Spiezwiler nach M.________. Die «Tabelle SCHLEGEL/JUCKER» sieht für eine Menge von 114 Gramm Kokain eine Freiheitsstrafe von 21 Monaten und für eine Menge von 180 Gramm Kokain eine solche von 24 Monaten vor (SCHLEGEL/JUCKER, a.a.O., N 45 zu Art.