Die Referenzstrafen- Tabelle von SCHLEGEL/JUCKER sieht für eine Menge von 615 Gramm Kokain ein Einstiegsstrafmass von 36 Monaten und für eine Menge von 980 Gramm Kokain ein solches von 42 Monaten vor (SCHLEGEL/JUCKER, BetmG-Kommentar, 4. Aufl. 2022, N 45 zu Art. 47 StGB). Der Prototyp des Täters, auf welchen das entsprechende Strafmass zugeschnitten ist, ist ein nicht geständiger und nicht süchtiger Täter, welcher die entsprechende Menge mit ca. fünf Geschäften umgesetzt hat (SCHLEGEL/JUCKER, a.a.O., N 44 zu Art.