der vorinstanzlichen Urteilsbegründung). Schliesslich leistete der Beschuldigte Gehilfenschaft zur Veräusserung von ca. 560 Gramm Kokaingemisch, indem er von Anfang 2019 bis Mitte September 2019 die Räumlichkeiten des von ihm gepachteten Restaurants F.________ zur Verfügung stellte, damit dieser dort Kokain lagern, abpacken und konsumieren konnte. Falls erforderlich entsorgte der Beschuldigte das nicht aufgeräumte Verpackungsmaterial und putzte die Spuren von F.________s Abpack-Aktionen und dessen