Bezüglich Sachverhalt und Beweiswürdigung, welche auch für die nachfolgende Strafzumessung und die Prüfung der Landesverweisung von Relevanz sind, kann vollumfänglich auf die vorinstanzlichen Erwägungen verwiesen werden. Kurz zusammengefasst ist von folgendem für die Strafzumessung und die Prüfung der Landesverweisung relevanten Sachverhalt auszugehen: Im Auftrag seines Kollegen F.________ reiste der Beschuldigte am 9. Juli 2019 mit seinem eigenen Auto nach Milano, Italien. Dort übernahm er auftragsgemäss ein Auto mit verstecktem Kokaingemisch und fuhr mit diesem zurück nach M.________. In M.______