1. Das Honorar des amtlichen Verteidigers sei gerichtlich zu bestimmen (Art. 135 StPO). 2. Es sei die Zustimmung zur Löschung der erkennungsdienstlichen Daten von A.________ und des DNA-Profils (PCN-Nr. ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist dem zuständigen Bundesamt bzw. dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst zu erteilen. 3. Das Urteil sei dem Bundesamt für Polizei (Art. 28 Abs. 3 BetmG) und dem Amt für Bevölkerungsdienste ABEV (Art. 82 VZAE) mitzuteilen.