1. Zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten. Davon sind 12 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 24 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. Die vorläufige Festnahme von zwei Tagen wird in diesem Umfang auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf zwei Tage festgesetzt. 3. Zu einer Landesverweisung von 6 Jahren.