1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Oberland, Kollegialgericht in Dreierbesetzung (nachfolgend: Vorinstanz), fällte am 8. April 2022 folgendes Urteil (pag. 1378 ff.; Hervorhebungen im Original): I. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen einfachen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen bis zum 08.04.2019, durch Konsum einer unbekannten Menge Kokain wird infolge Verjährung eingestellt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ wird schuldig erklärt: