Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt I.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit CHF 10'100.25. A.________ hat dem Kanton Bern ¾ der für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichteten amtlichen Entschädigung, ausmachend CHF 7'575.20, zurückzuzahlen und Rechtsanwalt I.________ ¾ der Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 1'632.25, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).