2. Zur Bezahlung der auf den Schuldspruch entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend ¾ der gesamten Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 7'922.55. 3. Zur Bezahlung der gesamten oberinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 2'000.00. 46 IV. 1. Die Entschädigung des ehemaligen amtlichen Verteidigers von A.________, Rechtsanwalt I.________, wurde/wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: