Die Kammer erachtet einen Aufwand von 8 Stunden für die Berufungsbegründung als angemessen. Das Honorar wird entsprechend um 6.59 Stunden auf gesamthaft 14.66 Stunden gekürzt. Ferner verrechnet Rechtsanwalt B.________ für das Einscannen von 1987 Seiten CHF 993.50. Gemäss Ziff. 3.2. des Kreisschreibens Nr. 15 des Obergerichts des Kantons Bern vom 21. Januar 2022 entstehen durch das Einscannen von Dokumenten keine zu entschädigenden Auslagen. Die Auslagen sind in diesem Umfang zu kürzen. Schliesslich kann der Aufwand für notwendige Fotokopien gemäss Ziff.