14.59 Stunden auf die Berufungsbegründung vom 22. Juli 2022. Dieser Aufwand ist nach Ansicht der Kammer unter Berücksichtigung des Umfangs der Berufungsbegründung zu hoch, zumal Rechtsanwalt B.________ im Rahmen seines Gesuchs um Wechsel der amtlichen Verteidigung (pag. 1652 respektive pag. 1664) explizit geltend gemacht hat, ein solcher Wechsel würde keinen Mehraufwand respektive keine Mehrkosten generieren, da er an der Verteidigung von Anfang an beratend beteiligt gewesen sei. Die Kammer erachtet einen Aufwand von 8 Stunden für die Berufungsbegründung als angemessen.