Diesen korrekten Ausführungen ist nichts mehr anzufügen; die Kammer schliesst sich diesen vollumfänglich an. Der Beschuldigte ist demzufolge weiter zu verurteilen, der Straf- und Zivilklägerin Schadenersatz in der Höhe von CHF 57'349.75 zu bezahlen. VI. Kosten und Entschädigung