1761) im Jahr 2021 kein steuerbares Einkommen auf. In den drei Jahren davor wurde er jeweils nach Ermessen veranlagt und kam maximal auf ein steuerbares Einkommen von CHF 23'000.00 (im Jahr 2020). Der Betreibungsregisterauszug, welcher dem Leumundsbericht der Kantonspolizei G.________ beigelegt ist, nennt Verlustscheine im Gesamtbetrag von CHF 195'008.34 (pag. 1765). Der Beschuldigte weist nach dem Gesagten keine nennenswerten finanziellen Mittel auf. Der Tagessatz wird entsprechend auf CHF 30.00 festgesetzt.