Das Verschlechterungsverbot würde die Ausfällung einer Freiheitsstrafe ohnehin verbieten. 18.5 Zusatzstrafe Für die rechtlichen Grundlagen zur Zusatzstrafe wird auf die korrekten Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (S. 69 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 1634).