Zu diesem Zweck präsentierte er sich selbst nach aussen als ein nur in ihrem besten Interesse handelnder Fachmann und seine Unternehmung als eine professionelle und vertrauenswürdige AG mit zahlreichen Mitarbeitenden, ausgezeichnet mit dem «Swiss Quality» Label. Er überredete die Straf- und Zivilklägerin nicht bloss zu den Zahlungen, sondern setzte auch Hilfspersonen ein. Der Beschuldigte ging planmässig und rücksichtslos vor. Dies zeugt von einer erhöhten kriminellen Energie.