Ergänzend ist anzumerken, dass der Beschuldigte nicht nur das Alter und das fehlende technische «Know-How», sondern auch das über einen längeren Zeitraum zur Straf- und Zivilklägerin aufgebaute Vertrauensverhältnis sowie insbesondere deren ihm bekannten Gesundheitszustand in perfider Weise ausnutzte, um sich selbst zu bereichern. Zu diesem Zweck präsentierte er sich selbst nach aussen als ein nur in ihrem besten Interesse handelnder Fachmann und seine Unternehmung als eine professionelle und vertrauenswürdige AG mit zahlreichen Mitarbeitenden, ausgezeichnet mit dem «Swiss Quality» Label.