Hingegen hat sich die Straf- und Zivilklägerin klarerweise über die Kosten des Vorhabens respektive des Servicevertrags sowie deren Nutzen geirrt. Sie befand sich im durch den Beschuldigten erzeugten irrigen Glauben, ein Glasfaserprojekt in ihrem Haus würde bis zu CHF 70'000.00 plus 15% und der Servicevertrag CHF 13'100.40 kosten, sowie, dass das Glasfaserkabel und der Servicevertrag ihr einen diesem Betrag angemessenen Nutzen bringen würde. Der Verteidigung kann im Übrigen nicht gefolgt werden, wenn sie den Grund für die Zahlungen nicht im Irrtum, sondern einzig in der Angst vor einer Betreibung sieht.