Ferner stellte er bereits am 23. Oktober 2017 die entsprechende Rechnung über CHF 13'100.40, ohne Angabe eines Vertragsinhaltes und ohne überhaupt die ursprüngliche Leistung (Installation Glasfasernetz) erbracht zu haben, auf welche sich der Servicevertrag nach seinen Aussagen bezogen hätte (Unterhaltung des in House Netzwerkes). Wäre der Abschluss des Projekts damit tatsächlich erst Mitte Dezember 2017 möglich gewesen, hätte die Straf- und Zivilklägerin durch den Servicevertrag rund 2 Monate für die Unterhaltung des in House Netzwerkes bezahlt, ohne dass das Netzwerk überhaupt installiert worden wäre.