Der Beschuldigte wusste aus Erfahrung, dass die Straf- und Zivilklägerin auf seinen Vorschlag zum Abschluss eines Servicevertrags eingehen würde, würde er ihn als für sie rein vorteilhaft präsentieren. Ferner stellte er bereits am 23. Oktober 2017 die entsprechende Rechnung über CHF 13'100.40, ohne Angabe eines Vertragsinhaltes und ohne überhaupt die ursprüngliche Leistung (Installation Glasfasernetz) erbracht zu haben, auf welche sich der Servicevertrag nach seinen Aussagen bezogen hätte (Unterhaltung des in House Netzwerkes).