15.1 Arglistige Täuschung Nachdem der Beschuldigte durch sein fachmännisches Auftreten und die zufriedenstellende Erledigung der ersten Aufträge zur Straf- und Zivilklägerin ein Vertrauensverhältnis aufgebaut hatte, nutzte er dieses Vertrauensverhältnis, seinen Wissensvorsprung sowie den geistigen Zustand, die Unerfahrenheit und den ihm bekannten Zahlungswillen der Straf- und Zivilklägerin aus, um sie darüber zu täuschen, ein Glasfaseranschluss koste bei ihrem Haus bis zu CHF 70'000.00 plus/minus 15% bzw. der unter Privaten unübliche und für sie nicht notwendige Servicevertrag koste CHF 13'100.40.