rechtmässig in Rechnung gestellten Beträge CHF 85'596.15 zu bezahlen, wobei sie letztlich CHF 64'174.35 effektiv bezahlt hat. Die Beträge sind aufgrund des Anklageprinzips auf CHF 78'771.15 respektive CHF 57'349.75 zu korrigieren. Der Beschuldigte ging dabei schleichend vor: