31 gen aufwerfen als beantworten. 12.4 Beweisergebnis / rechtserheblicher Sachverhalt für die Kammer Nach Würdigung sämtlicher rechtsrelevanter Beweismittel erachtet die Kammer den angeklagten Sachverhalt sowie die von der Vorinstanz angebrachten Änderungen mit folgenden Ausnahmen als erstellt: Die Kammer geht in dubio pro reo davon aus, dass die Parteien mündlich ein Kostendach von CHF 70'000.00 plus/minus 15% vereinbart haben.