____ auf dem Weg zur Weiterführung des Projektes von der Polizei angehalten wurde, der Beschuldigte ebenfalls gleichentags bei ihr auftauchte und anlässlich der Einvernahme von «in Angriff nehmen» des Projekts sprach und der Straf- und Zivilklägerin das weitere Vorgehen in einem Schreiben am Tag vor der besagten Anhaltung schriftlich mitgeteilt wurde. Wäre es denn tatsächlich – wie von der Verteidigung vorgebracht – am Willen der Straf- und Zivilklägerin gescheitert, und wäre dies dem Beschuldigten nachweislich bewusst gewesen, stellt sich darüber hinaus die Frage, weshalb er ihr weiterhin Rechnungen im Zusammenhang mit dem Projekt gestellt hat. Dies würde damit wohl mehr Fra-