468 Z. 461) bezeichnend; der Beschuldigte nutzte das Vertrauensverhältnis und den geistigen Zustand sowie das fehlende Know-How der Straf- und Zivilklägerin bewusst aus, um ihr die CHF 70'000.00 plus/minus 15% als übliches Kostendach zu verkaufen und das Kostenrisiko anschliessend mit Verweis auf einen – schriftlich gar nie abgeschlossenen – Vertrag auf sie zu übertragen. Dass er die Vorwürfe mit Verweis auf ebendieses Kostendach von sich weist, obgleich er dieses selber überschritten hat, unterstreicht einmal mehr die perfiden Verhaltensmuster des Beschuldigten.