Es ist damit erstellt, dass nicht erbrachte Leistungen als erbracht in Rechnung gestellt wurden. Das Wissen um den Zahlungswillen erklärt auch, weshalb die Rechnungen immer teurer wurden, ohne dass sich deren Inhalt, soweit überhaupt transparent, wesentlich verändert hätte. In Bezug auf das Kostendach von CHF 70'000.00 plus/minus 15% fällt zudem auf, dass der maximal von der Straf- und Zivilklägerin vereinbarungsgemäss zu bezahlende Betrag CHF 80'500.00 betragen hätte. Der gesamthaft vom Beschuldigten für das Glasfaserprojekt inklusive der Serviceverträge in Rechnung gestellte Betrag beläuft sich auf CHF 84'387.55. Der Beschuldigte überschritt damit sein eigenes