Wie bereits bei der Würdigung der Aussagen der Straf- und Zivilklägerin ausgeführt, ist ferner nicht auszuschliessen, dass tatsächlich ein Kostendach vereinbart worden ist. Der Beschuldigte gab an, dass die Straf- und Zivilklägerin – entgegen ihren Aussagen – nach dem Preis gefragt habe. Er habe ihr gesagt CHF 70'000.00, je nach Bausubstanz (pag. 465 Z. 317 f.). Er habe mit ihr ein Kostendach vereinbart von CHF 70'000.00 plus/minus 15% für das gesamte Projekt, wobei die Strafund Zivilklägerin keine Rückerstattung erhalten hätte, wäre das Projekt letztlich billiger gewesen (pag. 468 Z. 463 f.).