gesagt habe, er könne die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Projekt ausführen, dieser sei dort der Planer (pag. 467 Z. 415), eindeutig als Schutzbehauptung zu werten, hat der Zeuge O.________, welcher ohnehin kein Glasfaserkabel verlegen kann, doch gegenteilig angegeben, bis dato keine weiteren Aufträge erhalten und seine Arbeit soweit ab-