(Firma) (pag. 211) kann sodann die Installation durch einen von der T.________ (Firma) beauftragten Techniker ausgeführt werden, was eine Installationsgebühr zur Folge hat. Die Installation wird gemäss Offerte in der Regel innert 30 Arbeitstagen durchgeführt. Der Straf- und Zivilklägerin wurde die «Vor-Ort» Installationsgebühr von CHF 199.00 berechnet. Diese beinhaltet gemäss Offerte nicht zusätzliche Anpassungen / Erweiterungen der bestehenden Gebäudeverkabelungen am Kundenstandort, welche durch den Kunden vorzunehmen sind. Gemäss den Aussagen des Beschuldigten habe er als Installationspartner von der T.________ (Firma) den Auftrag zur Installation erhalten.