Die Straf- und Zivilklägerin habe dem Beschuldigten dann den Auftrag gegeben, ihr Haus mittels Glasfaservernetzung im gesamten Haus ins 21. Jahrhundert zu bringen (pag. 464 Z. 220 ff.). Sie habe immer behauptet, dass das Haus sehr wertvoll für sie sei und sie einen Mehrwert schaffen wolle, um es besser verkaufen zu können (pag. 464 Z. 226 f.). Die Arbeiten hätten das Ziehen der Glasfaser in jedes Zimmer, die Erneuerung der Steckdosen und einfach alles, was es für die neue Technologie brauche, beinhaltet (pag.464 Z. 233). Die Arbeiten seien aber noch nicht abgeschlossen, die Straf- und Zivilklägerin habe bei der T.________ (Firma) einen zweiten Vertrag unterschreiben müssen (pag.