Der Beschuldigte erzählt vom ersten Kontakt mit der Straf- und Zivilklägerin und von den Problemen betreffend Fernseher und Telefon (pag. 460 f.). Bereits beim ersten Besuch, als er das Problem mit dem Fernseher durch das Wechseln der Batterien in der Fernbedienung lösen konnte, dürfte er gemerkt habe, dass sich das technische Know-how der 80-jährigen Strafund Zivilklägerin auf ein Minimum beschränkte. Das Telefongespräch, welches er